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  Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.

2018 Deutsche Meisterschaft

Ort Rostock (MV)
Rostock
Sportpark Warnemünde
Parkstr. 45
18119 Rostock-Warnemünde
Nation Deutschland
Datum 26.05.2018 - 27.05.2018
Zeitzone des Veranstaltungsortes Europe/Berlin (GMT 2)
Startberechtigt INTERNATIONAL OFFEN
Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist unbeschränkt

Voraussetzung für die Startberechtigung an DRS-Veranstaltungen sind laut DRS-Sportordnung:
- Die Mitgliedschaft im DRS oder in einem Verein eines Landesverbandes des DBS.
- Der Besitz einer gültigen Sportlizenz des DRS, bzw. für Nicht-DRS-Mitglieder ein DBS-Sport- gesundheitspass, ggf. eine gültige funktionelle Klassifizierung und/oder eines Startpasses/ SpielerInnenpasses des/der jeweiligen Fachbereiches/Abteilung. Die DRS-Sportlizenz ist nur dann gültig, wenn die letzte sportärztliche Untersuchung bei Beginn der Veranstaltung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Dies ist auf dem "Beiblatt zur DRS-Sportlizenz" oder im Sportgesundheitspass zu bestätigen.
- Wer in mehreren Vereinen des DRS Mitglied ist, muss einen Verein als Stammverein angeben und für diesen Stammverein wird dann auch die Sportlizenz ausgestellt.
- Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Startgenehmigung für mehrere Vereine in unterschiedlichen Sportarten, wenn der Stammverein eine schriftliche Freigabe hierfür erteilt. Eine Freigabe muss für jede Sportart erteilt werden, die der Stammverein nicht anbietet. Die Freigabe ist über den/die jeweilige(n) Fachbereich/ Abteilung zu regeln.
- Spiel- und Startgemeinschaften sind zulässig. Näheres regeln die Fachbereiche/Abteilungen, sofern nicht in der DBS-Turnierordnung bereits festgelegt.
- Sportlerinnen und Sportler sind auch startberechtigt in einer ungünstigeren Wettkampfklasse.
Voraussetzung ist Meldung und Teilnahme in allen Disziplinen einer Veranstaltung in dieser Klasse.
- Bei Qualifikationsveranstaltungen für internationale Sportveranstaltungen und für DRS-Meisterschaften müssen Sportlerinnen und Sportler in der Wettkampfklasse starten, für die sie sich international qualifizieren möchten.
- Ausländerinnen und Ausländer sind startberechtigt, wenn sie ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate vor Meldeschluss nachweisen können.
Die Berechtigung zur Teilnahme an Veranstaltungen des DRS Fachbereichs Fechten ist geregelt in
- Sportordnung des Fachbereichs Rollstuhlfechten einsehbar unter: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
- Punkt 2 und 4 der Sportordnung des DRS einsehbar unter: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Klassifizierung

Es gelten die Regelungen des IWF (Classification Guide) sowie die nationalen Klassifizierungsordnungen von DRS (s. auch Fachbereich) und DBS. Nur klassifizierte Sportler/-innen sind zum Wettkampfbetrieb zugelassen. Klassifizierungen sind nach Voranmeldung inklusive der benötigten Unterlagen am Vorabend und während der Deutschen Meisterschaften vor Ort möglich. Sollte zwischen der internationalen und der nationalen Klassifizierung ein Unterschied bestehen, so gilt immer die internationale Klassifizierung. Ausnahme: Durch eine Veränderung des Gesundheitszustands ist eine Re-Klassifizierung nötig und international noch nicht erfolgt oder entfällt, weil keine internationalen Starts mehr vorgesehen sind. Die festgestellte Wettkampfklasse so wie alle Änderungen werden in der Klassifizierungsmasterliste dokumentiert. http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/klassifizierungsordnung_rollstuhlfechten.pdf

Quote Keine Quote
Kampfrichter/innen

Es müssen keine Pflichtkampfrichter/innen gestellt werden

Kampfrichter/innen werden vom DRS (Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.) berufen und eingeladen. Der Versand der Berufung und der Formulare erfolgt schriftlich.

Verband Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.
Organisator/in Makkabi Rostock
Kontakt Alexander Bondar
Telefon: 0381 721751
Mobil: 0162 9061049
E-Mail: landestrainer@vbrs-mv.de
Weitere Informationen https://iwas.ophardt.online/de/widget/event/113
Einladungen und Ergebnisse ansehen
Meldung

Meldungen an: https://iwas.ophardt.online/
bis 12.05.2018, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nur durch: Verein , Regionaler Verband , Nationaler Verband
Abmeldung möglich bis 12.05.2018, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit
E-Mail: schulz@dbs-npc.de

Tag Passannahme bis Beginn Fortsetzung Finale Wettbewerb zugelassen Quote Entgelt
26.05. 09:00 09:00 Degen Weiblich C I Senior 1919 - 2005
Degen Weiblich A I Senior 1919 - 2005
Degen Weiblich B I Senior 1919 - 2005
Degen Männlich C I Senior 1919 - 2005
Degen Männlich A I Senior 1919 - 2005
Degen Männlich B I Senior 1919 - 2005
14:00 14:00 Säbel Weiblich B I Senior 1919 - 2005
Säbel Weiblich A I Senior 1919 - 2005
Säbel Männlich A I Senior 1919 - 2005
Säbel Männlich B I Senior 1919 - 2005
27.05. 09:00 09:00 Florett Weiblich B I Senior 1919 - 2005
Florett Weiblich A I Senior 1919 - 2005
Florett Männlich A I Senior 1919 - 2005
Florett Männlich B I Senior 1919 - 2005

Materialkontrolle

Tag Zeit Tag Zeit Wettbewerb
26.05. 08:00 Degen Weiblich Senior Einzel A
Degen Weiblich Senior Einzel B
Degen Männlich Senior Einzel A
Degen Männlich Senior Einzel B
Säbel Weiblich Senior Einzel A
Säbel Männlich Senior Einzel A
Säbel Männlich Senior Einzel B
27.05. 08:30 Florett Weiblich Senior Einzel A
Florett Männlich Senior Einzel A
Florett Männlich Senior Einzel B
Delegationsleiter/innen Versammlung 25.05. 19:30
Bezahlung
Bezahlung Aufschlag Bemerkungen
Bank transfer +0,00 € +0.00%
Rabattierung 10,00 € Je Doppelstart
Wettkampfmanager Udo Ziegler
Turnierleitung Ira Ziegler, Fachbereichsvorsitzende
Alexander Bondar, Cheftrainer Rollstuhlfechten
Reglement

Durch die Teilnahme an der ausgeschriebenen Sportveranstaltung unterwerfen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sportordnung des DRS und dessen Fachbereichs sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS.
Sportordnung des DRS-Fachbereichs Rollstuhlfechten: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Haftung

Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DRS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde/des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.

Rechtsprechung

Es gelten die Sportordnung des DRS Fachbereichs Fechten sowie die des DRS. Für den Fall eines Protestes ist vor allem Punkt 10 der DRS Sportordnung zu beachten.
10. Protest
Vorbehaltlich spezieller Regelungen der Fachbereiche gilt folgendes:
10.1. Ein Protest ist unverzüglich (entsprechend der Regelungen des DSB) nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich bei der zuständigen Wettkampfleitung zusammen mit einer Gebühr von *75,00€ einzulegen. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden eines Protestgrundes vorliegen.
10.2. Wird der Grund erst nach dem Wettkampf bekannt, so ist der Protest unter Beifügung der Gebühr mit ausführlicher schriftlicher Begründung an den Fachbereichs-Vorsitzenden zu richten.
10.3. Ein Protest ist ausgeschlossen, wenn nach dem Wettkampf mehr als 48 Stunden verflossen sind.
10.4. Die Gebühr verbleibt dem Fachbereich, falls dem Protest nicht entsprochen wird. Bei Stattgabe des Protestes wird sie zurückgezahlt.
10.5. Der Protest wird von der Wettkampfleitung an Ort und Stelle in mündlicher Verhandlung entschieden, soweit die Besonderheit des Wettkampfes dies zulässt. Die Entscheidung soll mit Begründung in einem Protokoll festgehalten, von der Wettkampfleitung unterschrieben und dem/der Protestierenden ausgehändigt werden. Bei Entscheidung des Protestes durch den Fachbereich gilt dies sinngemäß.
10.6. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 2 Wochen seit ihrer Bekanntgabe beim Rechtsausschuss Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich mit Begründung
unter gleichzeitiger Einzahlung einer Gebühr von *100,00 € eingelegt werden.
10.7. Das Nähere regeln die Rechtsordnung und Schiedsgerichtsordnung des DRS.
10.8. Das Rechtsmittel des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung. Der/die Vorsitzende des Rechtsausschusses kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen eine hiervon abweichende Regelung treffen.
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf
Sportordnung des Fachbereichs: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf

Anti Doping

Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti-Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke).

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti-Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an.

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben:
- für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!),
- für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.
Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping).
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

Bilder / TV Rechte

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten durch Veranstalter und Ausrichter erfolgen zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer/-innen ihr Einverständnis, dass die gemachten Anmeldedaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung vom den Veranstalter (DRS) und dem Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Außerdem willigen die Teilnehmer/-innen mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen (Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowie Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram) des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V., des Deutschen Behindertensportbundes und dessen Landesverbände sowie des Ausrichters ausdrücklich ein.

Medizinisch

Mit Abgabe der Meldung gewährleisten die Vereine und Startgemeinschaften die Wettkampffähigkeit der gemeldeten TeilnehmerInnen. Alle gemeldeten TeilnehmerInnen müssen im Besitz eines gültigen Sportgesundheits und Startpasses sein. Die Sportgesundheitspässe sind vor Veranstaltungsbeginn vereinsweise oder landesverbandsweise im Wettkampfbüro zwecks Überprüfung abzugeben. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung gerechnet) zurückliegen. Für Teilnehmende, die diese Bedingung nicht erfüllen, besteht kein Startrecht. Ausländische Teilnehmende müssen eine entsprechende medizinische Zulassung ihres nationalen Behinderten-Sportverbandes oder den internationalen Startpass vorlegen.

Ausrüstung

Die Ausrüstung muss den aktuell gültigen Regelungen und Sicherheitsbestimmungen von FIE und IWAS Wheelchair Fencing genügen.

Auszeichnungen Bei 4 und mehr Teilnehmenden werden Gold-, Silber- und Bronzemedaillen vergeben. Bei 3 Teilnehmenden werden Gold- und Silbermedaillen vergeben. Bei 2 Teilnehmenden wird nur die Goldmedaille vergeben. Dem jeweiligen Goldmedaillengewinner wird der Titel "Deutsche(r) MeisterIn", "Deutsche(r) JugendmeisterIn" bzw. "Deutsche(r) Jugendbeste(r)" verliehen. Urkunden werden für die Hälfte der Teilnehmenden in einer Wertungsklasse vergeben, jedoch pro Wertungsklasse nicht mehr als 8 Urkunden.
Unterkunft Tourist Information Rostock & Warnemünde
https://www.rostock.de/urlaub-freizeit/tourist-info-standorte.html http://www.rostock-convention.de/buchung/deutsche-jugendmeisterschaften-im-fechten.html
Verpflegung Cafeteria erfolgt durch einen kommerziellen Anbieter
Bemerkungen

Organisationsbeitrag/Kostenregelung
Der O-Beitrag beträgt pro Disziplin und TeilnehmerInnen € 15,00 bei Einzelstart, € 20,00 bei Mehr- fachstart (2 oder 3 Waffen Jugend- und Aktiventurnier). Der O-Beitrag muss mit der Meldung auf das in der Ausschreibung angegebene Konto eingezahlt werden. Barzahlungen bei der Veranstaltung sind zu vermeiden und sind nur in Einzelfällen möglich.
Gezahlte O-Beiträge werden bei Nichtteilnahme von Einzelstartern/Innen oder Mannschaften/ Staffeln nicht rückerstattet! Diese Gelder dienen zur Deckung des Verwaltungskostenaufwandes und der Vorbereitungskosten der Veranstaltung. Kostenregelung: Die Kosten der An- und Abreise, der Unterkunft und Verpflegung der TeilnehmerInnen übernimmt der DBS nicht!
Erhöhter nachträglicher O-Beitrag (ENO)
Der DBS erhebt grundsätzlich einen ENO von €5,00 bei Einzelstarts und € .-,-- bei Mannschaften/ Staffeln, wenn zu den Wettkämpfen unabgemeldet nicht angetreten wird.