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Berlin-Cup

1. Offene Rollstuhl Meisterschaft

Ort Berlin (BE)
Sporthalle Karower Dachse
Achillesstraße
13125 Berlin
Nation Deutschland
Datum 03.09.2018
Zeitzone des Veranstaltungsortes Europe/Berlin (GMT -22)
Startberechtigt INTERNATIONAL OFFEN
Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist unbeschränkt
Klassifizierung

Es gelten die Regelungen des IWF (Classification Guide) sowie die nationalen Klassifizierungsordnungen von DRS (s. auch Fachbereich) und DBS. Nur klassifizierte Sportler/-innen sind zum Wettkampfbetrieb zugelassen. Klassifizierungen sind nach Voranmeldung inklusive der benötigten Unterlagen am Vorabend und während der Deutschen Meisterschaften vor Ort möglich. Sollte zwischen der internationalen und der nationalen Klassifizierung ein Unterschied bestehen, so gilt immer die internationale Klassifizierung. Ausnahme: Durch eine Veränderung des Gesundheitszustands ist eine Re-Klassifizierung nötig und international noch nicht erfolgt oder entfällt, weil keine internationalen Starts mehr vorgesehen sind. Die festgestellte Wettkampfklasse so wie alle Änderungen werden in der Klassifizierungsmasterliste dokumentiert. http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/klassifizierungsordnung_rollstuhlfechten.pdf

Quote Keine Quote
Kampfrichter/innen

Meldungen Einzel. Per Nation 4 +
Pflicht 1
Ablöse Je Veranstaltung Nicht möglich

Die Kampfrichter/innen sind auf der Grundlage der Gesamtzahl der Meldungen pro Tag anzugeben.

Der Kampfrichter/innen Einsatz wird vom Veranstalter nicht vergütet

Verband Deutscher Behindertensportverband e.V.
Organisator/in Berliner Fechterbund e.V.
Kontakt Mario Freund inklusion@berliner-fechterbund.de
Weitere Informationen https://iwas.ophardt.online/de/widget/event/170
Einladungen und Ergebnisse ansehen
Meldung

Meldungen an: https://iwas.ophardt.online/
bis 29.08.2018, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nur durch: Verein , Regionaler Verband , Nationaler Verband
Abmeldung möglich bis 29.08.2018, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit
E-Mail: meldung@berliner-fechterbund.de

Tag Passannahme bis Beginn Fortsetzung Finale Wettbewerb zugelassen Quote Entgelt
03.09. 00:00 00:00 Florett Weiblich A I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Florett Weiblich B I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Florett Männlich A I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Florett Männlich B I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Degen Weiblich A I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Degen Weiblich B I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Degen Männlich A I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Degen Männlich B I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Säbel Weiblich A I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Säbel Weiblich B I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Säbel Männlich A I Senior 1919 - 2005 10,00 €
Säbel Männlich B I Senior 1919 - 2005 10,00 €

Bezahlung
Bezahlung Aufschlag Bemerkungen
Euro +0,00 € +0.00%
Wettkampfmanager Laurent Lhuissier
Turnierleitung Laurent Lhuissier - Turnierleitung
Sascha Bondar - Cheftrainer Rollstuhlfechten
Reglement

Durch die Teilnahme an der ausgeschriebenen Sportveranstaltung unterwerfen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sportordnung des DRS und dessen Fachbereichs sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS.
Sportordnung des DRS-Fachbereichs Rollstuhlfechten: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Anti Doping

Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti-Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke).

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti-Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an.

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben:
- für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!),
- für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.
Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping).
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

Bilder / TV Rechte

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten durch Veranstalter und Ausrichter erfolgen zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer/-innen ihr Einverständnis, dass die gemachten Anmeldedaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung vom den Veranstalter (DRS) und dem Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Außerdem willigen die Teilnehmer/-innen mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen (Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowie Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram) des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V., des Deutschen Behindertensportbundes und dessen Landesverbände sowie des Ausrichters ausdrücklich ein.

Medizinisch

Mit Abgabe der Meldung gewährleisten die Vereine und Startgemeinschaften die Wettkampffähigkeit der gemeldeten TeilnehmerInnen. Alle gemeldeten TeilnehmerInnen müssen im Besitz eines gültigen Sportgesundheits und Startpasses sein. Die Sportgesundheitspässe sind vor Veranstaltungsbeginn vereinsweise oder landesverbandsweise im Wettkampfbüro zwecks Überprüfung abzugeben. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung gerechnet) zurückliegen. Für Teilnehmende, die diese Bedingung nicht erfüllen, besteht kein Startrecht. Ausländische Teilnehmende müssen eine entsprechende medizinische Zulassung ihres nationalen Behinderten-Sportverbandes oder den internationalen Startpass vorlegen.

Jeder Fechter muss eine offizielle nationale medizinische Klassifizierung haben, um an einem nationalen oder regionalen Rollstuhlfecht-Wettbewerb teilnehmen zu können.

Ausrüstung

Die Ausrüstung muss den aktuell gültigen Regelungen und Sicherheitsbestimmungen von FIE und IWAS Wheelchair Fencing genügen.

Auszeichnungen Dem jeweiligen Gewinner wird der Titel "Berliner Meister Rollstuhlfechten" verliehen, ein Pokal und ein Siegpreis übergeben. Urkunden werden für die Plätze 1-8 vergeben. Sachpreisverlosung unter allen TeilnehmerInnen.
Verpflegung Die Cafeteria erfolgt durch den ausrichtenden Verein