Zurück zur Liste     PDF DE PDF EN
logo Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.

2023 Deutsche Meisterschaften

U17 / U23 / Senioren

Ort Esslingen (WÜ)
Sporthalle im Sportpark Weil
Weilstr. 201, 73733 Esslingen
Nation Deutschland
Datum 10.06.2023 - 11.06.2023
Zeitzone des Veranstaltungsortes Europe/Berlin (GMT 1)
Startberechtigt Die Meldung ist nur für Personen gestattet die einem Verein der gleichen Nation angehören wie die oben genannte Nation
Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist unbeschränkt
U17 (startberechtigte Jahrgänge 2006 - 2010), U23 (startberechtigte Jahrgänge 2000 - 2010), Senioren (startberechtigte Jahrgänge 2010 und älter).

Voraussetzung für die Startberechtigung an DRS-Veranstaltungen sind laut DRS-Sportordnung:
- Die Mitgliedschaft im DRS oder in einem Verein eines Landesverbandes des DBS.
- Der Besitz einer gültigen Sportlizenz des DRS, bzw. für Nicht-DRS-Mitglieder ein DBS-Sport- gesundheitspass, ggf. eine gültige funktionelle Klassifizierung und/oder eines Startpasses/ SpielerInnenpasses des/der jeweiligen Fachbereiches/Abteilung. Die DRS-Sportlizenz ist nur dann gültig, wenn die letzte sportärztliche Untersuchung bei Beginn der Veranstaltung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Dies ist auf dem "Beiblatt zur DRS-Sportlizenz" oder im Sportgesundheitspass zu bestätigen.
- Wer in mehreren Vereinen des DRS Mitglied ist, muss einen Verein als Stammverein angeben und für diesen Stammverein wird dann auch die Sportlizenz ausgestellt.
- Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Startgenehmigung für mehrere Vereine in unterschiedlichen Sportarten, wenn der Stammverein eine schriftliche Freigabe hierfür erteilt. Eine Freigabe muss für jede Sportart erteilt werden, die der Stammverein nicht anbietet. Die Freigabe ist über den/die jeweilige(n) Fachbereich/ Abteilung zu regeln.
- Spiel- und Startgemeinschaften sind zulässig. Näheres regeln die Fachbereiche/Abteilungen, sofern nicht in der DBS-Turnierordnung bereits festgelegt.
- Sportlerinnen und Sportler sind auch startberechtigt in einer ungünstigeren Wettkampfklasse.
Voraussetzung ist Meldung und Teilnahme in allen Disziplinen einer Veranstaltung in dieser Klasse.
- Bei Qualifikationsveranstaltungen für internationale Sportveranstaltungen und für DRS-Meisterschaften müssen Sportlerinnen und Sportler in der Wettkampfklasse starten, für die sie sich international qualifizieren möchten.
- Ausländerinnen und Ausländer sind startberechtigt, wenn sie ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate vor Meldeschluss nachweisen können.
Die Berechtigung zur Teilnahme an Veranstaltungen des DRS Fachbereichs Fechten ist geregelt in
- Sportordnung des Fachbereichs Rollstuhlfechten einsehbar unter: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
- Punkt 2 und 4 der Sportordnung des DRS einsehbar unter: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Klassifizierung

Es gelten die Regelungen des IWF (Classification Guide) sowie die nationalen Klassifizierungsordnungen von DRS (s. auch Fachbereich) und DBS. Nur klassifizierte Sportler/-innen sind zum Wettkampfbetrieb zugelassen. Klassifizierungen sind nach Voranmeldung inklusive der benötigten Unterlagen am Vorabend und während der Deutschen Meisterschaften vor Ort möglich. Sollte zwischen der internationalen und der nationalen Klassifizierung ein Unterschied bestehen, so gilt immer die internationale Klassifizierung. Ausnahme: Durch eine Veränderung des Gesundheitszustands ist eine Re-Klassifizierung nötig und international noch nicht erfolgt oder entfällt, weil keine internationalen Starts mehr vorgesehen sind. Die festgestellte Wettkampfklasse so wie alle Änderungen werden in der Klassifizierungsmasterliste dokumentiert. http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/klassifizierungsordnung_rollstuhlfechten.pdf

Quote Keine Quote
Kampfrichter/innen

Es müssen keine Pflichtkampfrichter/innen gestellt werden

Kampfrichter/innen werden vom DRS (Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.) berufen und eingeladen. Der Versand der Berufung und der Formulare erfolgt schriftlich.

Verband Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.
Verein Sportvereinigung 1845 Esslingen e.V.
Organisator/in Pierre Puppatti und Udo Ziegler
Kontakt SV 1845 Esslingen e.V. - Fechtabteilung
info@fechten-in-esslingen.de

Deutscher Rollstuhlsportverband e.V. (DRS)
Fachbereich Fechten, 1. Vorsitzender
fechten@rollstuhlsport.de
Weitere Informationen https://iwas.ophardt.online/de/widget/event/515
Einladungen und Ergebnisse ansehen
Meldung

Meldungen an: https://iwas.ophardt.online/
bis 26.05.2023, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nur durch: Verein , Regionaler Verband , Nationaler Verband
Abmeldung möglich bis 26.05.2023, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit
E-Mail: dm2023@fechten-in-esslingen.de UND fechten@rollstuhlsport.de

Tag Passannahme bis Beginn Fortsetzung Finale Wettbewerb zugelassen Quote Entgelt
10.06. 08:30 09:00 Florett Weiblich A I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Florett Weiblich B I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Florett Männlich A I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Florett Männlich B I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Florett Open C I Senior 1924 - 2010 15,00 €
12:30 13:00 Florett Open I U17 2006 - 2010 15,00 €
13:00 13:30 Florett Open I U23 2000 - 2010 15,00 €
13:30 14:00 Säbel Weiblich A I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Säbel Weiblich B I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Säbel Männlich B I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Säbel Männlich A I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Säbel Open C I Senior 1924 - 2010 15,00 €
16:00 16:30 Säbel Open I U17 2006 - 2010 15,00 €
16:30 17:00 Säbel Open I U23 2000 - 2010 15,00 €
11.06. 08:30 09:00 Degen Weiblich A I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Degen Weiblich B I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Degen Männlich A I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Degen Männlich B I Senior 1924 - 2010 15,00 €
Degen Open C I Senior 1924 - 2010 15,00 €
13:30 14:00 Degen Open I U17 2006 - 2010 15,00 €
14:00 14:30 Degen Open I U23 2000 - 2010 15,00 €

Materialkontrolle

Tag Zeit Tag Zeit Wettbewerb
09.06. 16:00 - 19:00 10.06. 08:00 - 09:00 Florett Weiblich Senior Einzel A
Florett Weiblich Senior Einzel B
Florett Männlich Senior Einzel A
Florett Männlich Senior Einzel B
Florett Open Senior Einzel C
12:00 - 13:00 Florett Open U17 Einzel
12:30 - 13:30 Florett Open U23 Einzel
13:00 - 14:00 Säbel Weiblich Senior Einzel A
Säbel Weiblich Senior Einzel B
Säbel Männlich Senior Einzel B
Säbel Männlich Senior Einzel A
Säbel Open Senior Einzel C
15:30 - 16:30 Säbel Open U17 Einzel
16:00 - 17:00 Säbel Open U23 Einzel
11.06. 08:00 - 09:00 Degen Weiblich Senior Einzel A
Degen Weiblich Senior Einzel B
Degen Männlich Senior Einzel A
Degen Männlich Senior Einzel B
Degen Open Senior Einzel C
13:00 - 14:00 Degen Open U17 Einzel
13:30 - 14:30 Degen Open U23 Einzel

Kampfrichter/innen Besprechung

Tag Zeit Tag Zeit Tag Zeit Disziplin
   11.06. 08:30    Degen
10.06. 08:30       Florett
10.06. 08:30       Säbel


Delegationsleiter/innen Versammlung 09.06. 19:30
Bezahlung
Bezahlung Aufschlag Bemerkungen
Rechnung - - Die Rechnungen werden nach der Veranstaltung auf der Grundlage der tatsächlichen Ergebnisse erstellt
Rabattierung 10,00 € Je Doppelstart
25,00 € Je 3fach Meldung
Wettkampfmanager Udo Ziegler
Turnierleitung Victor Mingolla
Udo Ziegler
TBD

Klassifizierung: Anne Haupt und Ira Ziegler
Materialkontrolle: Kai Ziegler
Reglement

Durch die Teilnahme an der ausgeschriebenen Sportveranstaltung unterwerfen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sportordnung des DRS und dessen Fachbereichs sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS.
Sportordnung des DRS-Fachbereichs Rollstuhlfechten: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Haftung

Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DRS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde/des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.

Rechtsprechung

Es gelten die Sportordnung des DRS Fachbereichs Fechten sowie die des DRS. Für den Fall eines Protestes ist vor allem Punkt 10 der DRS Sportordnung zu beachten.
10. Protest
Vorbehaltlich spezieller Regelungen der Fachbereiche gilt folgendes:
10.1. Ein Protest ist unverzüglich (entsprechend der Regelungen des DSB) nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich bei der zuständigen Wettkampfleitung zusammen mit einer Gebühr von *75,00€ einzulegen. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden eines Protestgrundes vorliegen.
10.2. Wird der Grund erst nach dem Wettkampf bekannt, so ist der Protest unter Beifügung der Gebühr mit ausführlicher schriftlicher Begründung an den Fachbereichs-Vorsitzenden zu richten.
10.3. Ein Protest ist ausgeschlossen, wenn nach dem Wettkampf mehr als 48 Stunden verflossen sind.
10.4. Die Gebühr verbleibt dem Fachbereich, falls dem Protest nicht entsprochen wird. Bei Stattgabe des Protestes wird sie zurückgezahlt.
10.5. Der Protest wird von der Wettkampfleitung an Ort und Stelle in mündlicher Verhandlung entschieden, soweit die Besonderheit des Wettkampfes dies zulässt. Die Entscheidung soll mit Begründung in einem Protokoll festgehalten, von der Wettkampfleitung unterschrieben und dem/der Protestierenden ausgehändigt werden. Bei Entscheidung des Protestes durch den Fachbereich gilt dies sinngemäß.
10.6. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 2 Wochen seit ihrer Bekanntgabe beim Rechtsausschuss Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich mit Begründung
unter gleichzeitiger Einzahlung einer Gebühr von *100,00 € eingelegt werden.
10.7. Das Nähere regeln die Rechtsordnung und Schiedsgerichtsordnung des DRS.
10.8. Das Rechtsmittel des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung. Der/die Vorsitzende des Rechtsausschusses kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen eine hiervon abweichende Regelung treffen.
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf
Sportordnung des Fachbereichs: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf

Anti Doping

Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti-Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke).

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti-Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an.

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben:
- für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!),
- für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.
Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping).
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

Bilder / TV Rechte

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten durch Veranstalter und Ausrichter erfolgen zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer/-innen ihr Einverständnis, dass die gemachten Anmeldedaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung vom den Veranstalter (DRS) und dem Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Außerdem willigen die Teilnehmer/-innen mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen (Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowie Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram) des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V., des Deutschen Behindertensportbundes und dessen Landesverbände sowie des Ausrichters ausdrücklich ein.

Medizinisch

Mit Abgabe der Meldung gewährleisten die Vereine und Startgemeinschaften die Wettkampffähigkeit der gemeldeten TeilnehmerInnen. Alle gemeldeten TeilnehmerInnen müssen im Besitz eines gültigen Sportgesundheits und Startpasses sein. Die Sportgesundheitspässe sind vor Veranstaltungsbeginn vereinsweise oder landesverbandsweise im Wettkampfbüro zwecks Überprüfung abzugeben. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung gerechnet) zurückliegen. Für Teilnehmende, die diese Bedingung nicht erfüllen, besteht kein Startrecht. Ausländische Teilnehmende müssen eine entsprechende medizinische Zulassung ihres nationalen Behinderten-Sportverbandes oder den internationalen Startpass vorlegen.

Ausrüstung

Die Ausrüstung muss den aktuell gültigen Regelungen und Sicherheitsbestimmungen von FIE und IWAS Wheelchair Fencing genügen.

Auszeichnungen Bei 4 und mehr Teilnehmenden werden Gold-, Silber- und Bronzemedaillen vergeben.
Bei 3 Teilnehmenden werden Gold- und Silbermedaillen vergeben.
Bei 2 Teilnehmenden wird nur die Goldmedaille vergeben.
Dem jeweiligen Goldmedaillengewinner wird der Titel "Deutsche(r) MeisterIn", "Deutsche(r) MeisterIn 17U bzw. 23U" bzw. "Deutsche(r) Beste(r), "Deutsche(r) Beste(r) 17U bzw. 23U" verliehen. Urkunden werden für die Hälfte der Teilnehmenden in einer Wertungsklasse vergeben, jedoch pro Wertungsklasse nicht mehr als 8 Urkunden.
Unterkunft "EcoInn" Esslingen - https://www.ecoinn.de
"The Niu Timber" Esslingen - https://the.niu.de/hotels/deutschland/esslingen/the-niu-timber
"Centro Park Hotel Stuttgart" Ostfildern - https://www.centro-hotels.de/de/standorte/stuttgart/Centro-Park-Hotel-Stuttgart/park-hotel-stuttgart.html
Verpflegung Die Cafeteria erfolgt durch den ausrichtenden Verein
Bemerkungen

Am Vorabend der Deutschen Meisterschaften (Freitag) ist abends voraussichtlich ab 19:30h eine Fachbereichsversammlung in den Sozial- und Gruppenräumen des Sportparks Weil vorgesehen.

Organisationsbeitrag/Kostenregelung
Der O-Beitrag beträgt pro Disziplin und TeilnehmerInnen € 15,00 bei Einzelstart, € 20,00 bei Mehrfachstart (2 oder 3 Waffen, U17-/U23- und Seniorenturnier). Der O-Beitrag muss mit der Meldung auf das in der Ausschreibung angegebene Konto eingezahlt werden. Barzahlungen bei der Veranstaltung sind nicht erlaubt.
Gezahlte O-Beiträge werden bei Nichtteilnahme von Einzelstartern/Innen oder Mannschaften/ Staffeln nicht rückerstattet! Diese Gelder dienen zur Deckung des Verwaltungskostenaufwandes und der Vorbereitungskosten der Veranstaltung.
Kostenregelung: Die Kosten der An- und Abreise, der Unterkunft und Verpflegung der TeilnehmerInnen übernimmt der DRS nicht! Ansonsten gilt die Kostenregelung des DRS.
Tätigkeiten im Auftrag des DRS werden nach aktuell geltender DRS Honorar- und Reisekostenordnung abgerechnet. Der Antrag erfolgen mittels Vordruck
https://drs.org/wp-content/uploads/2022/01/2022-0113-DRS_Honorarabrechnung.pdf
https://drs.org/wp-content/uploads/2020/12/2020-1203-DRS_Reisekostenabrechnung.pdf
unter Beifügung von Belegen.

Erhöhter nachträglicher O-Beitrag (ENO)
Der DRS erhebt grundsätzlich einen ENO von €5,00 bei Einzelstarts, wenn zu den Wettkämpfen unabgemeldet nicht angetreten wird.

Quartierbestellung
Die Teilnehmer buchen die Zimmer selbst.