Zurück zur Liste    
  logo

2023 Offene Württembergische Meisterschaft

um den Ernst-Martin-Schaible-Preis

Ort Böblingen (WÜ)
Hermann-Raiser-Halle
Kremser Straße 5
71034 Böblingen
Nation Deutschland
Datum 14.05.2023
Zeitzone des Veranstaltungsortes Europe/Berlin (GMT 1)
Startberechtigt INTERNATIONAL OFFEN
Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist unbeschränkt

Startberechtigt sind Fechter/innen, die das Startrecht für einen Verein des wbrs, eines anderen nationalen Landesbehindertensportverbands oder eines internationalen Rollstuhlfechtvereins besitzen. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen ein Gesundheitsattest (nicht älter als 365 Tage).

Klassifizierung

Es gelten die Regelungen des IWF (Classification Guide) sowie die nationalen Klassifizierungsordnungen von DRS (s. auch Fachbereich) und DBS. Nur klassifizierte Sportler/-innen sind zum Wettkampfbetrieb zugelassen. Klassifizierungen sind nach Voranmeldung inklusive der benötigten Unterlagen am Vorabend und während der Deutschen Meisterschaften vor Ort möglich. Sollte zwischen der internationalen und der nationalen Klassifizierung ein Unterschied bestehen, so gilt immer die internationale Klassifizierung. Ausnahme: Durch eine Veränderung des Gesundheitszustands ist eine Re-Klassifizierung nötig und international noch nicht erfolgt oder entfällt, weil keine internationalen Starts mehr vorgesehen sind. Die festgestellte Wettkampfklasse so wie alle Änderungen werden in der Klassifizierungsmasterliste dokumentiert. http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/klassifizierungsordnung_rollstuhlfechten.pdf

Quote Keine Quote
Kampfrichter/innen

Athleten/innenPer Nation 1 +
Pflicht 1
Ablöse Je Veranstaltung 30,00 €

Die Kampfrichter/innen sind auf der Grundlage der Gesamtzahl der Meldungen pro Tag anzugeben.

Der Kampfrichter/innen Einsatz wird vom Veranstalter nicht vergütet

Verband Württembergischer Behinderten- und Rehasportverband e.V.
Verein SV Böblingen
Organisator/in Württembergischer Behinderten- und Rehasportverband e.V.
Kontakt wbrs Fachwartin Fechten
Ira Ziegler
Kelterstr. 62/1
73733 Esslingen
Telefon 0177-3513477
Email: fechten@wbrs-online.net
Weitere Informationen https://iwas.ophardt.online/de/widget/event/518
Einladungen und Ergebnisse ansehen
Meldung

Meldungen an: https://iwas.ophardt.online/
bis 10.05.2023, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit nur durch: Verein , Regionaler Verband , Nationaler Verband
Abmeldung möglich bis 10.05.2023, 23:59:00 Mitteleuropäische Sommerzeit
E-Mail: fechten@wbrs-online.net

Tag Passannahme bis Beginn Fortsetzung Finale Wettbewerb zugelassen Quote Entgelt
14.05. 08:30 09:00 Degen Männlich A I Senior 1924 - 2010 5,00 €
Degen Männlich B/C I Senior 1924 - 2010 5,00 €
11:30 12:00 Florett Männlich A I Senior 1924 - 2010 5,00 €
Florett Männlich B/C I Senior 1924 - 2010 5,00 €
14:30 15:00 Säbel Männlich A I Senior 1924 - 2010 5,00 €
Säbel Männlich B/C I Senior 1924 - 2010 5,00 €

Kampfrichter/innen Besprechung

Tag Zeit Tag Zeit Tag Zeit Disziplin
14.05. 09:00       Degen
14.05. 09:00       Florett
14.05. 09:00       Säbel


Bezahlung
Bezahlung Aufschlag Bemerkungen
Rechnung - - Die Rechnungen werden nach der Veranstaltung auf der Grundlage der tatsächlichen Ergebnisse erstellt
Turnierleitung Gavrila Spiridon
Modus

U17 - Wettbewerbe werden nur ab einer Teilnehmerzahl von mind. 5 Athlet:innen ausgetragen.
Athlet:innen der U23 fechten bei den Senioren mit.
Der Veranstalter behält sich vor, Startklassen zusammen zu legen.

Reglement

Durch die Teilnahme an der ausgeschriebenen Sportveranstaltung unterwerfen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sportordnung des DRS und dessen Fachbereichs sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS.
Sportordnung des DRS-Fachbereichs Rollstuhlfechten: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Anti Doping

Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti-Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke).

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti-Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an.

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben:
- für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!),
- für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.
Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping).
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

Bilder / TV Rechte

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten durch Veranstalter und Ausrichter erfolgen zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer/-innen ihr Einverständnis, dass die gemachten Anmeldedaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung vom den Veranstalter (DRS) und dem Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Außerdem willigen die Teilnehmer/-innen mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen (Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowie Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram) des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V., des Deutschen Behindertensportbundes und dessen Landesverbände sowie des Ausrichters ausdrücklich ein.

Medizinisch

Mit Abgabe der Meldung gewährleisten die Vereine und Startgemeinschaften die Wettkampffähigkeit der gemeldeten TeilnehmerInnen. Alle gemeldeten TeilnehmerInnen müssen im Besitz eines gültigen Sportgesundheits und Startpasses sein. Die Sportgesundheitspässe sind vor Veranstaltungsbeginn vereinsweise oder landesverbandsweise im Wettkampfbüro zwecks Überprüfung abzugeben. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung gerechnet) zurückliegen. Für Teilnehmende, die diese Bedingung nicht erfüllen, besteht kein Startrecht. Ausländische Teilnehmende müssen eine entsprechende medizinische Zulassung ihres nationalen Behinderten-Sportverbandes oder den internationalen Startpass vorlegen.

Jeder Fechter muss eine offizielle nationale medizinische Klassifizierung haben, um an einem nationalen oder regionalen Rollstuhlfecht-Wettbewerb teilnehmen zu können.

Ausrüstung

Es gelten die Ausrüstungsvorschriften von FIE und IWAS Wheelchair Fencing.

Die Ausrüstung muss den aktuell gültigen Regelungen und Sicherheitsbestimmungen von FIE und IWAS Wheelchair Fencing genügen.

Auszeichnungen Die Sieger erhalten Preisgelder.
Die/der Best-Platzierte aus Württemberg im jeweiligen Wettbewerb erhält den Titel "Württembergischer Meister".
Die/der Best-Platzierte aus Württemberg U23 im jeweiligen Wettbewerb erhält den Titel "Württembergischer Meister U23".
xDie Siegerehrungen sind Bestandteil des Wettkampfes und werden während der Veranstaltung durchgeführt. Medaillen und Urkunden werden nicht nachgesendet.
Verpflegung Die Cafeteria erfolgt durch den ausrichtenden Verein
Bemerkungen

Mit der Meldung erklären die Teilnehmer bzw. deren gesetzliche Vertreter, dass sie mit einer Veröffentlichung ihrer Namen, Vereine und Geburtsjahrgänge, sowie des Wettkampfes einverstanden sind. Der Fechter/Fechterin bzw. der gesetzliche Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass bei den Wettkämpfen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen gefertigt, verbreitet und zur Schau gestellt werden. Diese Einwilligung erfolgt unentgeltlich, ist räumlich und zeitlich unbeschränkt und gilt sowohl für das Recht am Bild als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie umfasst alle Medien, insbesondere aber das Recht, Aufnahmen im Print, TV-Sendungen und im Internet wiederzugeben. Dabei besteht die Möglichkeit, aber keine Pflicht, den Namen zu nennen. Dieser Einwilligung kann am Turniertag beim Technischen Direktorium widersprochen werden.