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2019 German Championships

City Buchholz (NS)
Sporthalle am Kattenberg
Sprötzer Weg 33
21244 Buchholz
Nation Germany
Date Jun 29, 2019 - Jun 30, 2019
Timezone of venue Europe/Berlin (GMT 1)
Participation Only athletes who are a member of a club of the organizing country are allowed to participate.
The number of participants is unlimited.

Wheelchair fencers welcome

Voraussetzung für die Startberechtigung an DRS-Veranstaltungen sind laut DRS-Sportordnung:
- Die Mitgliedschaft im DRS oder in einem Verein eines Landesverbandes des DBS.
- Der Besitz einer gültigen Sportlizenz des DRS, bzw. für Nicht-DRS-Mitglieder ein DBS-Sport- gesundheitspass, ggf. eine gültige funktionelle Klassifizierung und/oder eines Startpasses/ SpielerInnenpasses des/der jeweiligen Fachbereiches/Abteilung. Die DRS-Sportlizenz ist nur dann gültig, wenn die letzte sportärztliche Untersuchung bei Beginn der Veranstaltung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Dies ist auf dem "Beiblatt zur DRS-Sportlizenz" oder im Sportgesundheitspass zu bestätigen.
- Wer in mehreren Vereinen des DRS Mitglied ist, muss einen Verein als Stammverein angeben und für diesen Stammverein wird dann auch die Sportlizenz ausgestellt.
- Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Startgenehmigung für mehrere Vereine in unterschiedlichen Sportarten, wenn der Stammverein eine schriftliche Freigabe hierfür erteilt. Eine Freigabe muss für jede Sportart erteilt werden, die der Stammverein nicht anbietet. Die Freigabe ist über den/die jeweilige(n) Fachbereich/ Abteilung zu regeln.
- Spiel- und Startgemeinschaften sind zulässig. Näheres regeln die Fachbereiche/Abteilungen, sofern nicht in der DBS-Turnierordnung bereits festgelegt.
- Sportlerinnen und Sportler sind auch startberechtigt in einer ungünstigeren Wettkampfklasse.
Voraussetzung ist Meldung und Teilnahme in allen Disziplinen einer Veranstaltung in dieser Klasse.
- Bei Qualifikationsveranstaltungen für internationale Sportveranstaltungen und für DRS-Meisterschaften müssen Sportlerinnen und Sportler in der Wettkampfklasse starten, für die sie sich international qualifizieren möchten.
- Ausländerinnen und Ausländer sind startberechtigt, wenn sie ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland für mindestens 3 aufeinanderfolgende Monate vor Meldeschluss nachweisen können.
Die Berechtigung zur Teilnahme an Veranstaltungen des DRS Fachbereichs Fechten ist geregelt in
- Sportordnung des Fachbereichs Rollstuhlfechten einsehbar unter: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
- Punkt 2 und 4 der Sportordnung des DRS einsehbar unter: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Classification

Es gelten die Regelungen des IWF (Classification Guide) sowie der nationalen Klassifizierungsordnung und des DRS. Nur klassifizierte Sportler/-innen sind zum Wettkampfbetrieb zugelassen. Alle nicht klassifizierten Fechter/-innen haben am Vorabend und am Tag der Deutschen Meisterschaften vor Ort die Möglichkeit, sich durch ein qualifiziertes Klassifiziererteam klassifizieren zu lassen. Weitere Termine sind nach Absprache möglich. Sollte zwischen der internationalen und der nationalen Klassifizierung ein Unterschied bestehen, so gilt immer die internationale Klassifizierung. Ausnahme: Durch eine Veränderung des Gesundheitszustands ist eine Reklassifizierung nötig und international noch nicht erfolgt oder entfällt, weil keine internationalen Starts mehr vorgesehen sind. Die festgestellte Wettkampfklasse so wie alle Änderungen wird in der Klassifizierungsmasterliste eingetragen. Vgl. Klassifizierungsordnung des Fachbereichs Rollstuhlfechten: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/klassifizierungsordnung_rollstuhlfechten.pdf

Quota None
Referees

Referees are not required.

Kampfrichter/innen werden vom DRS (Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.) berufen und eingeladen. Der Versand der Berufung und der Formulare erfolgt schriftlich.

Federation Deutscher Rollstuhlsportverband e.V.
Organizer TSV Buchholz 08, Fechtabteilung
Contact Kathrin und Norbert Müller
21244 Buchholz
Telefon 04181-30462 oder 0172-404 6095
Further information https://iwas.ophardt.online/en/widget/event/189
View entries and results
Entries

Entries to: https://iwas.ophardt.online/
until Jun 15, 2019, 11:59:00 PM Central European Summer Time only by: Club , Regional federation , National federation
Cancel until Jun 22, 2019, 11:59:00 PM Central European Summer Time
E-Mail: schulz@dbs-npc.de

Day Entry desk close Begin Continued Finals Competition allowed Quota Entry fee
29.06. 08:30 09:00 Epee female B I Senior 1920 - 2006 €15.00
Epee male A I Senior 1920 - 2006 €15.00
Epee open B I Senior 1920 - 2006 €15.00
13:30 14:00 Sabre female B I Senior 1920 - 2006 €15.00
Sabre male A I Senior 1920 - 2006 €15.00
Sabre open B I Senior 1920 - 2006 €15.00
30.06. 08:30 09:00 30.06. 17:57 Foil female B I Senior 1920 - 2006 €15.00
30.06. 17:57 Foil male A I Senior 1920 - 2006 €15.00
30.06. 17:57 Foil open B I Senior 1920 - 2006 €15.00

Equipment check

Day Time Day Time Competition
29.06. 08:00 Epee female Senior Individual B
Epee male Senior Individual A
Epee open Senior Individual B
28.06. 08:00 Sabre female Senior Individual B
29.06. 08:00 Sabre male Senior Individual A
Sabre open Senior Individual B
27.06. 08:00 Foil female Senior Individual B
30.06. 08:00 Foil male Senior Individual A
Foil open Senior Individual B

Referee meeting

Day Time Day Time Day Time Discipline
29.06. 08:30       Epee
   30.06. 08:30    Foil
29.06. 13:30       Sabre


Delegation meeting 28.06. 19:30
Payment
Payment Surcharge Remarks
Bank transfer +€0.00 +0.00%
Discounts €5.00 Per double entry
Tournament officials Victor Mingolla
Alexander Bondar
Rules and legal

Durch die Teilnahme an der ausgeschriebenen Sportveranstaltung unterwerfen sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sportordnung des DRS und dessen Fachbereichs sowie der Rechts- und Schiedsgerichtsordnung des DRS und der Anti-Doping-Ordnung des DBS.
Sportordnung des DRS-Fachbereichs Rollstuhlfechten: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf

Liability

Der Verband und seine Organe haften für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des zur Verfügung stehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der abgeschlossene Versicherungsvertrag kann jederzeit bei der DRS-Geschäftsstelle eingesehen werden. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde/des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt.

Jurisdiction

Es gelten die Sportordnung des DRS Fachbereichs Fechten sowie die des DRS. Für den Fall eines Protestes ist vor allem Punkt 10 der DRS Sportordnung zu beachten.
10. Protest
Vorbehaltlich spezieller Regelungen der Fachbereiche gilt folgendes:
10.1. Ein Protest ist unverzüglich (entsprechend der Regelungen des DSB) nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich bei der zuständigen Wettkampfleitung zusammen mit einer Gebühr von *75,00€ einzulegen. Der Protest muss spätestens 30 Minuten nach Bekanntwerden eines Protestgrundes vorliegen.
10.2. Wird der Grund erst nach dem Wettkampf bekannt, so ist der Protest unter Beifügung der Gebühr mit ausführlicher schriftlicher Begründung an den Fachbereichs-Vorsitzenden zu richten.
10.3. Ein Protest ist ausgeschlossen, wenn nach dem Wettkampf mehr als 48 Stunden verflossen sind.
10.4. Die Gebühr verbleibt dem Fachbereich, falls dem Protest nicht entsprochen wird. Bei Stattgabe des Protestes wird sie zurückgezahlt.
10.5. Der Protest wird von der Wettkampfleitung an Ort und Stelle in mündlicher Verhandlung entschieden, soweit die Besonderheit des Wettkampfes dies zulässt. Die Entscheidung soll mit Begründung in einem Protokoll festgehalten, von der Wettkampfleitung unterschrieben und dem/der Protestierenden ausgehändigt werden. Bei Entscheidung des Protestes durch den Fachbereich gilt dies sinngemäß.
10.6. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 2 Wochen seit ihrer Bekanntgabe beim Rechtsausschuss Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich mit Begründung
unter gleichzeitiger Einzahlung einer Gebühr von *100,00 € eingelegt werden.
10.7. Das Nähere regeln die Rechtsordnung und Schiedsgerichtsordnung des DRS.
10.8. Das Rechtsmittel des Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung. Der/die Vorsitzende des Rechtsausschusses kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen eine hiervon abweichende Regelung treffen.
DRS-Sportordnung: https://drs.org/wp-content/uploads/2019/10/Sportordnung_DRS-2018_11_12.pdf
Sportordnung des Fachbereichs: http://rollstuhlfechten.de/images/pdf/sportordnung_rollstuhlfechten.pdf

Anti Doping

Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. (DBS-NPC) verboten. Es gelten der Anti-Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke).

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Anti-Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de). Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden. Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an.

Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben:
- für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!),
- für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.
Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti-Doping).
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

Image / TV rights

Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten durch Veranstalter und Ausrichter erfolgen zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer/-innen ihr Einverständnis, dass die gemachten Anmeldedaten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für Zwecke der betreffenden Veranstaltung vom den Veranstalter (DRS) und dem Ausrichter zur Verfügung gestellt werden. Außerdem willigen die Teilnehmer/-innen mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung in die Veröffentlichung ihrer Bildnisse ein. Die Einwilligung schließt alle Veröffentlichungen in Medien und Präsentationen (Print-, Digital- und Onlinepublikationen sowie Social-Media-Kanäle (Facebook, Twitter, Instagram) des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes e.V., des Deutschen Behindertensportbundes und dessen Landesverbände sowie des Ausrichters ausdrücklich ein.

Medical

Mit Abgabe der Meldung gewährleisten die Vereine und Startgemeinschaften die Wettkampffähigkeit der gemeldeten TeilnehmerInnen. Alle gemeldeten TeilnehmerInnen müssen im Besitz eines gültigen Sportgesundheits und Startpasses sein. Die Sportgesundheitspässe sind vor Veranstaltungsbeginn vereinsweise oder landesverbandsweise im Wettkampfbüro zwecks Überprüfung abzugeben. Das letzte ärztliche Untersuchungsdatum im Sportgesundheitspass darf nicht länger als 12 Monate (vom letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung gerechnet) zurückliegen. Für Teilnehmende, die diese Bedingung nicht erfüllen, besteht kein Startrecht. Ausländische Teilnehmende müssen eine entsprechende medizinische Zulassung ihres nationalen Behinderten-Sportverbandes oder den internationalen Startpass vorlegen.

Equipment

Die Ausrüstung muss den aktuell gültigen Regelungen und Sicherheitsbestimmungen von FIE und IWAS Wheelchair Fencing genügen.

Awards With 4 or more participants gold, silver and bronze medals are awarded. 3 participants will be awarded gold and silver medals. With 2 participants, only the gold medal will be awarded. The respective gold medal winner will be awarded the title "German Champion", "German Youth Champion" or "German Youth Best (r)". Certificates are awarded to half of the participants in a class, but not more than 8 certificates per class.
Accomodation Hotel Hoheluft, Herr Axel Heitmann, Hoheluft 1, 21244 Buchholz-Meilsen
Telefon 04181 - 92110, Email: info@landgasthof-hoheluft.de , Website: www.landgasthof-hoheluft.de ;
Stichwort: Dt. Rollstuhlfechtmeisterschaften
Catering The Cafeteria is run by our club.
Remarks

Organization fee / cost control
The O-contribution per discipline and participants is € 15.00 for a single start,
€ 20.00 for a multiple start (2 or 3 weapons youth and active tournaments). The O contribution must be deposited with the notification on the account specified in the tender. Cash payments at the event are to be avoided and are only possible in individual cases.
Paid O-contributions will not be refunded if no single starters / inside or teams / squadrons are not entered! These funds serve to cover the administration costs and the preparation costs of the event. Costs: The costs of the arrival and departure, accommodation and meals of the participants does not take over the DBS!
Increased post-O contribution (ENO)
The DBS generally charges an ENO of € 5.00 for single starts and € .-, - for teams / squadrons if the competitions are not unaccounted for.